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Schützenverein Nichtern

Beitragsordnung des Bauernschützenvereins Oeding- Nichtern

In der Fassung vom 11. November 2022

§ 1 Beitragshöhe

Der Jahresbeitrag beträgt für alle Mitglieder 15,- Euro.
Ehrenmitglieder ab 70 Jahre sind beitragsfrei. Die Zahlung von 15,- Euro des Mitgliedsbeitrages erfolgt unbar per Lastschrifteinzug. Die Zahlung wird vom jeweiligen Hooksvorstand persönlich durch Ausgabe des Fähnchens betätigt. Der Erwerb des Fähnchen ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Parade, dem Vogelschießen und gilt auch als Eintrittskarte zum Fest (z.B. Party).

§ 2 Fälligkeit

Der Beitrag ist bis zum Schützenfesttermin eines jeden Jahres fällig. Der
Lastschriftbeitrag wird im Mai abgebucht und der Beitrag für das Fähnchen
wird in den Wochen vor dem Fest eingesammelt.

§ 3 Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages

Bei Nicht-Einlösung der Beitrags-Lastschrift wird eine schriftliche Mitteilung an die letzte bekannte Postanschrift des betreffenden Mitgliedes verschickt. Das Mitglied wird hierbei aufgefordert, den Mitgliedsbeitrag nachzuzahlen und dem Verein aktualisierte Kontodaten für den (erneuten) Beitragseinzug zur Verfügung zu stellen. Mitglieder, die trotz dieser schriftlichen Aufforderung ihrer Beitragspflicht nicht nachkommen, können durch den Geschäftsführenden Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden.

Erläuterungen und Hinweise

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